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Wirksamkeit
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Wirksamkeit
Unter der Wirksamkeit (auch: Effektivität) versteht man einen Maßstab, um zu überprüfen, inwieweit eine infrage
stehende Maßnahmen bzw. ein
Output zur Erreichung bestimmter
Ziele oder
Wirkungen beiträgt. Die Wirksamkeit ist folglich ein Maß zur Kontrolle des Zielerreichungsgrades. Es geht dabei insb.
um die Frage, ob "das Richtige" getan wird. Nicht berücksichtigt wird die Frage, ob das Getane auch "richtig", d.h.
wirtschaftlich, durchgeführt wird. Dies wird erst im Rahmen der Wirtschaftlichkeit betrachtet, welche, im Gegensatz
zur Wirksamkeit, auch in Betracht zieht, welcher Aufwand in die Erreichung des Ziels gesteckt wurde.
Beispiel: Die Stadt Musterdorf will aufgrund der stark wachsenden Bevölkerungszahlen möglichst schnell
eine neue U-Bahn-Linie bauen. Bei Alternative Nr. 1 dauert der Bau der U-Bahn-Linie dreieinhalb Jahre und kostet
voraussichtlich 300 Mio. Euro. Bei Alternative Nr. 2 wird sich die Bauzeit für die U-Bahn-Linie vermutlich auf
vier Jahre belaufen. Die Baukosten werden auf 150 Mio. Euro geschätzt. Da das Ziel "möglichst schnell" hieß,
ist Alternative Nr. 1 als wirksamer zu einzustufen als Alternative Nr. 2. Hierbei ist Alternative Nr. 2 aber
nur geringfügig (sechs Monate) weniger wirksam, während der Kostenunterschied mit 150 Mio. Euro vergleichsweise
groß ist. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass Alternative Nr. 1 zwar wirksamer, aber unwirtschaftlicher
ist als Alternative Nr. 2.
Aus dem Beispiel wird deutlich, dass man sowohl die Wirksamkeit als auch die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen
berücksichtigen muss. Dabei ist indes die Wirksamkeit das zunächst wichtigere Maß, da es wenig sinnvoll ist,
die "falschen Dinge" (niedrige Wirksamkeit) besonders "gut" (hohe Wirtschaftlichkeit) umzusetzen.
Beispiel (Fortsetzung): Es werde angenommen, dass als Alternative Nr. 3 der Bau einer Straßenbahnlinie
für 40 Mio. innerhalb von anderthalb Jahren möglich sei. Alternative Nr. 3 ist hierbei deutlich wirtschaftlicher
und auch die Bauzeit ist signifikant kürzer - gleichwohl beinhaltete das Ziel neben dem "möglichst schnell" auch
die Komponente "U-Bahn", d.h. die Stadt will den ÖPNV unterirdisch und nicht überirdisch ausbauen (z.B. zum Erhalt
des Stadtbilds). Der Bau der Straßenbahnlinie leistet demnach keinen Beitrag zum Ausbau des U-Bahn-Netzes und ist
folglich nicht als wirksam einzustufen.
Ein angemessenes Maß an Wirksamkeit sollte folglich zu jeder Zeit vorliegen. Da öffentliche Einheiten dazu verpflichtet
sind, wirtschaftlich mit den ihnen bereitgestellten
Finanzmitteln umzugehen, ist indes auch die Wirtschaftlichkeit von großer Bedeutung.
Die
Wirksamkeit/Effektivität stellt - neben der
Wirtschaftlichkeit/Effizienz und der
Kostenwirtschaftlichkeit - eine von drei Ebenen im
3-E-Modell dar (siehe Abbildung).
Siehe auch:
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
Blog-Einträge zum Thema:
- Effizienz vs. Effektivität (Blog-Eintrag vom 27.3.2014)
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