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Methodische Hinweise
Subventionen des deutschen Staates
30. Januar 2015
Um sich Daten zu den
Subventionen des Gesamtstaats, des Bundes oder der Länder und Gemeinden anzeigen zu lassen, klicken Sie unten
bitte auf den entsprechenden Reiter.
Methodische Hinweise zu den Subventionen des deutschen Staates
Im Folgenden finden Sie methodische Hinweise zur Interpretation des Datenangebots zu den Subventionen des deutschen Staates.
Inhaltsübersicht:
I. Begriff der Subvention
II. Anmerkungen zum Datenangebot
III. Weitere Informationen
I. Begriff der Subvention
Der Begriff der Subventionen ist im Kontext des nach § 12 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz erstellten Subventionsberichts
der Bundesregierung der Oberbegriff für
Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen.
Der Fokus des Subventionsbegriffs liegt auf Leistungen für private Unternehmen und Wirtschaftszweige.
Finanzhilfen sind direkte Geldleistungen des Staates an private Unternehmen und Wirtschaftszweige.
Hierunter fallen insbesondere Mittel für Anpassungs-, Erhaltungs und Produktivitätshilfen an Betriebe und Wirtschaftszweige.
Bei den Steuervergünstigungen handelt es sich um steuerliche Mindereinnahmen (Verzicht auf Steuereinnahmen) aufgrund spezieller
steuerlicher Ausnahmeregelungen (indirekte Geldleistungen). Steuerliche Sonderregelungen sind dann Steuervergünstigungen, wenn
es sich um mittelbar oder unmittelbar wirkende Begünstigungen einzelner Sektoren oder Teilbereiche der Wirtschaft handelt. Ebenfalls
unter Steuervergünstigungen fallen unmittelbar wirkende Sonderregelungen, die die Wirtschaft insgesamt gegenüber der Allgemeinheit
begünstigen.
Nicht zu den Subventionen zählen u.a. finanzielle Aufwendungen für allgemeine Staatsaufgaben, wie z.B. die Grundlagenforschung. Ebenso nicht
zu den Subventionen zählen z.B. im Falle des Bundes
Zuweisungen,
Zuschüsse und Kapitalaufstockungen zugunsten von Bundesunternehmen. Nicht abgedeckt werden ferner gewährte
Bürgschaften.
II. Anmerkungen zum Datenangebot
Hinsichtlich des Datenangebots zu Ländern und Gemeinden ist darauf hinzuweisen, dass beide Gebietskörperschaftstypen aus Gründen
der Datenverfügbarkeit gemeinsam ausgewiesen werden.
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass jeweils die Werte der beiden aktuellsten Jahre
Plan-/Schätzwerte der Bundesregierung darstellen. Für die übrigen Jahre stehen Ist-Werte zur Verfügung.
Nicht in die Betrachtung einbezogen worden sind die ebenfalls im Subventionsbericht der Bundesregierung
berichteten Subventionen in den Bereichen ERP-Finanzhilfen und Marktordnungsabgaben der EU. Der Fokus wird
auf die Subventionen von Bund, Ländern und Gemeinden in Deutschland gelegt.
III. Weitere Informationen
» Zitate zum Thema "Subventionen"
» Links zu den Subventionsberichten der Bundesregierung
Definitionen zu den verwendeten Fachbegriffen:
» Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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