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HaushaltsSteuerung.de » Weblog » Urteil zur kommunalen Bettensteuer

Urteil zur kommunalen Bettensteuer
3. Dezember 2012  |  Autor: Marc Gnädinger



Sofern in einer Kommune der Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses regelmäßig nicht gelingt, herrscht unter dem Leitbild der Generationengerechtigkeit per Definition ein Konsolidierungsbedarf. Eigenkapital wird vernichtet und die stete Aufgabenerfüllung ist gefährdet. In einer derartigen Situation sind Konsolidierungsideen gefragt. Eine, wenngleich i.d.R. volumenseitig eher kleinere Möglichkeit zur Generierung von Erträgen, liegt in der Erhebung/Einführung der Bettensteuer (auch City Tax, Kultur- oder Tourismusförderabgabe genannt).

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun zu dieser Steuer entschieden, dass Städte und Gemeinden Steuern nur auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen erheben dürfen, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.

» Übernachtungssteuer teilweise verfassungswidrig, Pressemitteilung Nr. 71/2012 vom
    11.07.2012

    Hrsg.: Bundesverwaltungsgericht

Das Presseecho auf die Entscheidung war recht groß - selbst Leitmedien berichteten:

» Bundesverwaltungsgericht kippt Bettensteuer
    Hrsg.: Focus Online

» Gericht kippt Bettensteuer für Dienstreisende
    Hrsg.: Spiegel Online

» Bundesverwaltungsgericht kippt pauschale Bettensteuer: Für Touristen zulässig, bei
    Geschäftsreisenden nicht

    Hrsg.: Tagesschau.de

Der Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) informiert im Internet zum aktuellen Diskussionsstand zur Bettensteuer in einzelnen Kommunen:

» Übersicht über den Diskussionsstand in den Kommunen
    Hrsg.: DEHOGA Bundesverband





©  Andreas Burth, Marc Gnädinger