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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ausgaben, ordentliche (der laufenden Verwaltung)

Zu den ordentlichen Ausgaben der laufenden Verwaltung gehören die laufenden ordentlichen Ausgaben der Verwaltungstätigkeit, die der betreffenden Periode zugeordnet werden können (z.B. keine Zinsausgaben) und die das kamerale Vermögensergebnis nicht beeinflussen. Ebenfalls eingerechnet werden die Käufe beweglichen Anlagevermögens und die Bauinvestitionen, um ein Gegengewicht zu den in der Kameralistik fehlenden Abschreibungen (selbst wenn diese z.B. bei kostenrechenden Einrichtungen bereits abgebildet sind, werden sie haushaltstechnisch neutralisiert, d.h. im Verwaltungshaushalt als Einnahme gegengebucht) zu erhalten.

Gegensatz: ordentliche Einnahmen (der laufenden Verwaltung).

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger