Als Finanzvorfall (auch: Verwaltungsvorfall, Geschäftsvorfall) bezeichnet man ein im Rahmen des Verwaltungsprozesses
aufgetretenes Ereignis, welches mit finanziellen Auswirkungen auf die betrachtete öffentliche Verwaltung verbunden
ist. Vom Grundsatz her ist jeder Finanzvorfall von der
Buchführung zu erfassen sowie durch einen
Beleg zu dokumentieren
(Belegprinzip).
Die Begriffe Finanzvorfall und Verwaltungsvorfall werden im Regelfall lediglich Kontext
öffentlicher Verwaltungen verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl
in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.