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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzvorfall
Als Finanzvorfall (auch: Verwaltungsvorfall, Geschäftsvorfall) bezeichnet man ein im Rahmen des Verwaltungsprozesses
aufgetretenes Ereignis, welches mit finanziellen Auswirkungen auf die betrachtete öffentliche Verwaltung verbunden
ist. Vom Grundsatz her ist jeder Finanzvorfall von der
Buchführung zu erfassen sowie durch einen
Beleg zu dokumentieren
(Belegprinzip).
Häufige Finanzvorfälle sind:
- Veränderung in einer Vermögens- und/oder
Schuldenposition
- Realisierung eines Ertrags oder eines
Aufwands
- Leistung einer Ein- oder
Auszahlung
Die Begriffe Finanzvorfall und Verwaltungsvorfall werden im Regelfall lediglich Kontext
öffentlicher Verwaltungen verwendet. Der Begriff Geschäftsvorfall ist demgegenüber sowohl
in Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung gebräuchlich.
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