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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Güterverzehr

Als Güterverzehr bezeichnet man den in Geld bewerteten Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen im Zuge der Leistungserstellung.

Der Güterverzehr wird in der Doppik als Aufwand erfasst und entsprechend im Ergebnishaushalt geplant. Der im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierte Güterverzehr wird in der Ergebnisrechnung abgebildet.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum