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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Güterverzehr
Als Güterverzehr bezeichnet man den in Geld bewerteten
Verzehr von Sachgütern und Dienstleistungen im Zuge der
Leistungserstellung.
Der Güterverzehr wird in der Doppik als Aufwand
erfasst und entsprechend im Ergebnishaushalt
geplant. Der im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierte Güterverzehr wird in der
Ergebnisrechnung abgebildet.
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