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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kostenrechnende Einrichtungen

Kostenrechnende Einrichtungen bezeichnen kommunale Einrichtungen, die in der Regel ganz oder teilweise aus speziellen Entgelten finanziert werden. Kostenrechnende Einrichtungen nutzen statt der kameralen Rechnung eine Kostenrechnung zur Kalkulation der Entgelte.

Für kostenrechnende Einrichtungen sind im Verwaltungshaushalt angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des aufgewendeten Kapitals zu veranschlagen. Gebührenanteile, die für später entstehende Kosten erhoben werden, sind in Form von Rückstellungen zu veranschlagen. Darüber hinaus sind im Verwaltungshaushalt angemessene Beträge für die Auflösung von Beiträgen und für die Auflösung von Zuschüssen und Zuweisungen zu veranschlagen, sofern diese bei der Gebührenbemessung angesetzt werden.

Beispiele für kostenrechnende Einrichtungen:
- Straßenreinigung
- Trinkwasserversorgung
- Abwasserbeseitigung
- Abfallentsorgung
- Kindertagesstätten
- Frei- und Hallenbäder
- Volkshochschulen
- Friedhöfe

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger