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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Maastricht-Kriterien

Die Maastricht-Kriterien (auch: EU-Konvergenzkriterien) sind vier Vorgaben, die EU-Mitgliedsstaaten erfüllen müssen, wenn sie den Euro als Währung übernehmen wollen.
  1. Preise: Inflationsrate des EU-Mitglieds darf maximal 1,5 Prozentpunkte höher als die durchschnittliche Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate sein.
  2. Wechselkurse: Das EU-Mitglied muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren am Europäischen Wechselkurssystem teilgenommen haben, ohne die Währung abzuwerten. Ein Abweichen vom Eurokurs ist nur in Rahmen einer bestimmten Bandbreite gestattet.
  3. Zinssätze: Der Zinssatz der langfristigen Staatsanleihen des EU-Mitglieds darf maximal 2,0 Prozentpunkte höher liegen, als der durchschnittliche Zinssatz der drei Mitgliedsstaaten mit der höchsten Preisstabilität.
  4. Schulden: Der Schuldenstand des EU-Mitglieds darf 60 Prozent des BIP nicht übersteigen; die Nettokreditaufnahme darf maximal 3,0 Prozent des BIP erreichen.
Das letztgenannte Maastricht-Kriterium erfüllt hierbei die Funktion einer staatlichen Schuldenbremse.

Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung Deutschlands nach Maastricht-Vertrag
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum