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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuereinnahmekraft, gemeindliche

Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die Realsteueraufbringungskraft einer Stadt/Gemeinde, die um die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer erhöht und um die Gewerbesteuerumlage verringert wird.

gemeindliche Steuereinnahmekraft

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"

Blog-Einträge zum Thema:
- Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom
  15.2.2016)

- Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft
  (Blog-Eintrag vom 6.9.2015)

- Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 11.8.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger