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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Steuereinnahmekraft, gemeindliche
Die gemeindliche Steuereinnahmekraft bezeichnet die
Realsteueraufbringungskraft
einer Stadt/Gemeinde, die um die
Gemeindeanteile an der Einkommen-
und
Umsatzsteuer
erhöht und um die
Gewerbesteuerumlage
verringert wird.
Siehe auch:
-
Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
-
Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
-
Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
-
Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
-
Aufsätze zum Thema "Steuern"
-
Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Blog-Einträge zum Thema:
-
Ranking über die Steuereinnahmekraft der kreisfreien Städte in Deutschland (Blog-Eintrag vom
15.2.2016)
-
Kassenkreditfreie Gemeinden in Nordrhein-Westfalen mit geringer Steuereinnahmekraft
(Blog-Eintrag vom 6.9.2015)
-
Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und
Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 11.8.2015)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger