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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Zuführung zum Vermögenshaushalt

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt ist in der Kameralistik derjenige Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben im Verwaltungshaushalt einer Kommune übersteigen. Diese nicht zur Ausgabendeckung benötigten Einnahmen sind dem Vermögenshaushalt zuzuführen, wobei die Zuführung ausreichen muss, um die Kreditbeschaffungskosten und die ordentlichen Tilgungszahlungen zu decken (Mindestzuführung). Über diese Mindestzuführung hinaus gehende Zuführungen zum Vermögenshaushalt dienen der Finanzierung des Vermögenshaushalts. Reicht die Zuführung zum Vermögenshaushalt nicht aus, um die Mindestzuführung aus Kreditbeschaffungskosten und ordentlichen Tilgungszahlungen zu decken, so kann über Ersatzdeckungsmittel die Rechtmäßigkeit des Haushalts sichergestellt werden, sofern selbige in ausreichender Höhe verfügbar sind.

Gegensatz: Zuführung zum Verwaltungshaushalt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum