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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Anlagengitter

Das Anlagengitter (auch: Anlagenspiegel) ist eine in der Doppik erstellte Übersicht, die Aufschluss über die wertmäßige Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens gibt. Das Anlagengitter ist dem Anhang beizufügen. Es wird i.d.R. in Form einer Tabelle erstellt.

Das Anlagengitter bildet, ausgehend von den ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (AHK), die im betrachteten Haushaltsjahr realisierten Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, Zuschreibungen und Abschreibungen ab. Des Weiteren sind auch die kumulierten Abschreibungen im Anlagengitter auszuweisen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger