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Bruttoprinzip
Das Bruttoprinzip (auch: Bruttoveranschlagungsprinzip) ist ein
Haushaltsgrundsatz
der in der
Kameralistik
besagt, dass im
Haushaltsplan
alle
Einnahmen
und
Ausgaben
in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen sind. Es besteht also ein
Saldierungsverbot
.
Das gleiche gilt analog auch für die
Doppik
. So sind gemäß des Bruttoprinzips im
doppischen Haushaltsplan
alle
Erträge
und
Aufwendungen
sowie
Einzahlungen
und
Auszahlungen
in voller Höhe und getrennt voneinander auszuweisen.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger