Unter dem Begriff Defizitfinanzierung wird eine antizyklische
Finanzpolitik bezeichnet, bei der sich der Staat
verschuldet,
um durch Aufträge verstärkte (öffentliche) Nachfrage zu generieren, wodurch in konjunkturellen Schwächephasen die
Wirtschaft angekurbelt werden soll. Eine analoge Wirkung wird mit
schuldenfinanziertenSteuersenkungen erreicht.
Diese sollen die private Nachfrage steigern, wobei die öffentliche Hand in dieser Phase auf
Steuereinnahmen, die zum
Haushaltsausgleich
notwendig wären, in gewissem Umfang verzichtet, was letztlich zu öffentlichen Schulden führt. Unter Ökonomen ist
dabei umstritten, ob eine antizyklische Finanzpolitik in einem föderalen Staat auch von der/den untersten Ebene/n
vorgenommen werden soll, oder lediglich von der/den obersten Ebene/n. In Deutschland betrifft diese Diskussion insb. die Kommunen.
Die im Rahmen der Defizitfinanzierung zur Konjunkturstützung entstandenen Schulden sollten in idealtypischer
Weise in Zeiten wirtschaftlicher Prosperität wieder durch
Haushaltsüberschüsse
ausgeglichen werden (antizyklisches Verhalten), was regelmäßig nicht gelingt. Nur selten können die in Krisenphasen
entstandenen Schulden tatsächlich wieder zurückgeführt werden.
Eine Alternative zur Schuldenaufnahme in wirtschaftlichen Schwächephasen
(Defizitfinanzierung) ist der Aufbau von
Rücklagen in Zeiten der wirtschaftlichen Prosperität. In konjunkturellen Krisenzeiten können diese als Puffer eingesetzt werden, womit die Aufnahme von Schulden vermieden wird ("Spare in der Zeit, dann hast du in der Not").