Drohverlustrückstellungen (DVR) sind eine Form der Rückstellungen.
Sie sind für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
zu bilden. Ein solcher drohender Verlust liegt vor, wenn die zu erwartenden Aufwendungen
aus einem schwebenden Geschäft die hieraus zu erwartenden Erträge übersteigen.
Drohverlustrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.