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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Drohverlustrückstellung (DVR)

Drohverlustrückstellungen (DVR) sind eine Form der Rückstellungen. Sie sind für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. Ein solcher drohender Verlust liegt vor, wenn die zu erwartenden Aufwendungen aus einem schwebenden Geschäft die hieraus zu erwartenden Erträge übersteigen. Drohverlustrückstellungen werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger