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Einzelveranschlagungsprinzip
Das Einzelveranschlagungsprinzip ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der im Kontext der
Kameralistik
besagt, dass alle im
Haushaltsplan
veranschlagten
Ausgaben
und
Verpflichtungsermächtigungen
einzeln nach ihrem Zweck getrennt, separat auszuweisen sind. Dasselbe gilt für die
Einnahmen
, wobei diese nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen sind.
Das Einzelveranschlagungsprinzip lässt sich im Hinblick auf die
Doppik
analog für
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
,
Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen formulieren.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger