Das Erdrosselungsverbot ist ein Grundsatz im Kontext der Erhebung von
öffentlich-rechtlichen Abgaben
(Steuern,
Gebühren,
Beiträge). Das Erdrosselungsverbot besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie den Abgabepflichtigen
nicht "erdrosseln". Das heißt, dass die Abgabesätze nicht so hoch sein sollten, dass sie dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit zur
freien persönlichen und wirtschaftlichen Entfaltung nehmen bzw. selbige unverhältnismäßig stark einschränken.