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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fälligkeitsprinzip

Das Fälligkeitsprinzip (auch: Kassenwirksamkeitsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass Einnahmen und Ausgaben nur dann im Haushaltsplan ausgewiesen werden dürfen, wenn sie im Haushaltsjahr voraussichtlich zahlungswirksam werden.

Das gleiche gilt in der Doppik analog für die im Finanzhaushalt des doppischen Haushaltsplans ausgewiesenen Ein- und Auszahlungen.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger