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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlbetragsquote

Die Fehlbetragsquote ist eine doppische Finanzkennzahl. Die Fehlbetragsquote berechnet sich, indem der (Jahres-)Fehlbetrag eines Rechnungsjahres durch das Eigenkapital (zu Jahresbeginn) geteilt wird. Der Fehlbetrag bezeichnet hierbei die negative Differenz aus Erträgen und Aufwendungen (d.h. die Aufwendungen sind höher als die Erträge).

Formel: Fehlbetragsquote (Doppik)

Die Fehlbetragsquote gibt an, welcher Anteil des Eigenkapitals im betreffenden Jahr aufgrund des Fehlbetrags aufgebraucht worden ist.

Die Fehlbetragsquote ist eng verwandt mit der Finanzkennzahl "Eigenkapitalreichweite", die mit denselben Größen arbeitet, jedoch Zähler und Nenner umgekehrt ausweist.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger