Die Fehlbetragsquote ist eine
doppische
Finanzkennzahl. Die Fehlbetragsquote berechnet sich, indem der
(Jahres-)Fehlbetrag eines
Rechnungsjahres durch das
Eigenkapital (zu Jahresbeginn) geteilt wird. Der Fehlbetrag bezeichnet hierbei die negative Differenz aus
Erträgen und
Aufwendungen (d.h. die Aufwendungen sind höher als die Erträge).
Die Fehlbetragsquote gibt an, welcher Anteil des Eigenkapitals im betreffenden Jahr aufgrund des Fehlbetrags aufgebraucht worden ist.
Die Fehlbetragsquote ist eng verwandt mit der Finanzkennzahl
"Eigenkapitalreichweite", die mit denselben Größen arbeitet, jedoch Zähler und Nenner umgekehrt ausweist.