Unter dem Begriff der Finanzsteuerung versteht man zum einen die
Steuerung einer öffentlichen Verwaltung über die detaillierte Zuteilung von
Finanzmitteln
(inputorientierte Steuerung). Der Verwendungszweck der Finanzmittelverwendung ist größtenteils fix. An die Finanzmittelzuteilung ist hierbei die Erwartung geknüpft, dass aus mehr zugeteilten Finanzmitteln auch ein besseres Ergebnis der öffentlichen
Leistungserstellung resultiert.
Zum anderen wird der Begriff der Finanzsteuerung als
output-/wirkungsorientierte Steuerung der Finanzmittelverwendung genutzt. So werden zunächst
Output-/Wirkungsziele definiert, deren
Zielerreichungsgrad über geeignete
Kennzahlen gemessen wird. Die zur Zielerreichung nötigen Finanzmittel werden hierbei im Sinne eines
Globalbudgets zugeteilt, d.h. die Verwaltung kann selbst entscheiden, wie genau sie die gesteckten Ziele erreicht.
Darüber hinaus wird der Begriff der Finanzsteuerung teilweise im Sinne von
"Finanzpolitik" verwendet.
Hauptakteure der Finanzsteuerung sind die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze.