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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzsteuerung

Unter dem Begriff der Finanzsteuerung versteht man zum einen die Steuerung einer öffentlichen Verwaltung über die detaillierte Zuteilung von Finanzmitteln (inputorientierte Steuerung). Der Verwendungszweck der Finanzmittelverwendung ist größtenteils fix. An die Finanzmittelzuteilung ist hierbei die Erwartung geknüpft, dass aus mehr zugeteilten Finanzmitteln auch ein besseres Ergebnis der öffentlichen Leistungserstellung resultiert.

Zum anderen wird der Begriff der Finanzsteuerung als output-/wirkungsorientierte Steuerung der Finanzmittelverwendung genutzt. So werden zunächst Output-/Wirkungsziele definiert, deren Zielerreichungsgrad über geeignete Kennzahlen gemessen wird. Die zur Zielerreichung nötigen Finanzmittel werden hierbei im Sinne eines Globalbudgets zugeteilt, d.h. die Verwaltung kann selbst entscheiden, wie genau sie die gesteckten Ziele erreicht.

Darüber hinaus wird der Begriff der Finanzsteuerung teilweise im Sinne von "Finanzpolitik" verwendet.

Hauptakteure der Finanzsteuerung sind die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze.

Siehe auch:
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung und Kontrolle"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung und Kontrolle"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger