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Folgekonsolidierung
Unter dem Begriff der Folgekonsolidierung versteht man die jährliche
Konsolidierung
des
Jahresabschlusses
der Kernverwaltung einer
Gebietskörperschaft
mit den Jahresabschlüssen der
Auslagerungen
dieser Gebietskörperschaft mit dem
Ziel
der Aufstellung des
Gesamt-
/
Konzernabschlusses
.
Die erstmalige Konsolidierung (d.h. die Konsolidierung zur erstmaligen Erstellung eines Konzern-/Gesamtabschlusses) wird nicht als Folgekonsolidierung, sondern als
Erstkonsolidierung
bezeichnet.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien
© Andreas Burth, Marc Gnädinger