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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Folgekonsolidierung

Unter dem Begriff der Folgekonsolidierung versteht man die jährliche Konsolidierung des Jahresabschlusses der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft mit den Jahresabschlüssen der Auslagerungen dieser Gebietskörperschaft mit dem Ziel der Aufstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses.

Die erstmalige Konsolidierung (d.h. die Konsolidierung zur erstmaligen Erstellung eines Konzern-/Gesamtabschlusses) wird nicht als Folgekonsolidierung, sondern als Erstkonsolidierung bezeichnet.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger