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Grundsatz der Wahrheit
Beim Grundsatz der Wahrheit handelt es sich um einen
Haushaltsgrundsatz
. Der Grundsatz der Wahrheit besagt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im
Haushaltsjahr
zu erwartenden
Ausgaben
und
Einnahmen
(
Kameralistik
) bzw.
Aufwendungen
,
Erträge
,
Auszahlungen
und
Einzahlungen
(
Doppik
) sowie
Verpflichtungsermächtigungen
so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind.
Siehe auch:
-
Links zu Bundeshaushalten
-
Links zu Landeshaushalten
-
Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten
© Andreas Burth, Marc Gnädinger