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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Grundsatz der Wahrheit

Beim Grundsatz der Wahrheit handelt es sich um einen Haushaltsgrundsatz. Der Grundsatz der Wahrheit besagt, dass im Rahmen der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im Haushaltsjahr zu erwartenden Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) bzw. Aufwendungen, Erträge, Auszahlungen und Einzahlungen (Doppik) sowie Verpflichtungsermächtigungen so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind.

Siehe auch:
- Links zu Bundeshaushalten
- Links zu Landeshaushalten
- Links zu (doppischen) Kommunalhaushalten


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger