Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » H » Haushaltsaufstellung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Haushaltsaufstellung

Der Begriff der Haushaltsaufstellung bezeichnet das Verfahren der Erstellung und Verabschiedung des Haushalts einer öffentlichen Gebietskörperschaft (Bund, Länder, Kommunen). Die Haushaltsaufstellung ist ein Teil des Haushaltskreislaufs.

Das Verfahren der Haushaltsaufstellung untergliedert sich grob in die nachfolgenden Schritte:
(1a) Falls traditionelles Verfahren: Haushaltsrundschreiben, Bedarfsanmeldungen, Voranschläge, Haushaltsgespräche mit den Fachbehörden
(1b) Falls Budgetierung: Eckwertebeschluss, Festlegung des Gesamtbudgets, Festlegung der Budgets der einzelnen Budgetbereiche
(2) Erstellung des Haushaltsentwurfs
(3) Beratung des Haushaltsentwurfs in der Fachausschüssen der Volksvertretung
(4) Beratung des Haushaltsentwurfs im Plenum der Volksvertretung
(5) Beschlussfassung über den Haushalt durch die Volksvertretung
(6) Falls Kommune: Vorlage bei der Kommunalaufsicht
(7) Falls Kommune: Genehmigung durch die Kommunalaufsicht (evtl. mit Auflagen)
(8) Verkündung/Bekanntmachung

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger