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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Voranschlag

Der Voranschlag ist in Österreich und der Schweiz das begriffliche Äquivalent zum deutschen Haushaltsplan. Es wird von den Gebietskörperschaften in den beiden Ländern alternativ auch der Begriff des Budgets gebraucht.

Die Rechnungslegung über die Ausführung des Voranschlags erfolgt in der Schweiz auf kommunaler Ebene über den Jahresbericht bzw. die Jahresrechnung (kurz: Rechnung). Auf Ebene von Bund und Kantonen ist in diesem Kontext von der sog. Staatsrechnung die Rede. In Österreich ist der Begriff des Rechnungsabschlusses gebräuchlich.

In Deutschland stellen die Voranschläge eine Vorstufe zur Erstellung des Haushaltsentwurfs dar. In den Voranschlägen melden die für den jeweiligen Einzelplan bzw. Teilhaushalt zuständigen Stellen ihren Bedarf an Haushaltsmitteln sowie den Umfang der erwarteten Einnahmen/Erträge. Die Voranschläge sind dem Finanzministerium zuzuleiten. Die Voranschläge sind die Basis für Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und den für den Einzelplan bzw. Teilhaushalt zuständigen Stellen. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind ihrerseits die Grundlage für die Erstellung des Haushaltsentwurfs.

Siehe auch:
- Linkliste zu Bundeshaushalten (Deutschland, Österreich, Schweiz)
- Linkliste zu weiteren Haushalten (inkl. Landes-/Kantonshaushalte und Kommunalhaushalte aus
  Österreich und der Schweiz)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger