Der Voranschlag ist in Österreich und der Schweiz das begriffliche Äquivalent zum deutschen
Haushaltsplan. Es wird von den
Gebietskörperschaften in den beiden Ländern alternativ auch der Begriff des
Budgets gebraucht.
Die
Rechnungslegung über die
Ausführung des Voranschlags erfolgt in der Schweiz auf kommunaler Ebene über den Jahresbericht
bzw. die Jahresrechnung (kurz: Rechnung). Auf Ebene von Bund und Kantonen ist in diesem Kontext von der
sog.
Staatsrechnung die Rede. In Österreich ist der Begriff des Rechnungsabschlusses gebräuchlich.
In Deutschland stellen die Voranschläge eine Vorstufe zur Erstellung des
Haushaltsentwurfs dar. In den Voranschlägen melden die für den jeweiligen
Einzelplan bzw.
Teilhaushalt zuständigen
Stellen ihren Bedarf an
Haushaltsmitteln sowie den Umfang der erwarteten
Einnahmen/Erträge. Die Voranschläge sind dem Finanzministerium zuzuleiten. Die Voranschläge sind die Basis für Verhandlungen zwischen dem Finanzministerium und den für den Einzelplan bzw. Teilhaushalt zuständigen Stellen. Die Ergebnisse der Verhandlungen sind ihrerseits die Grundlage für die Erstellung des Haushaltsentwurfs.