Unter einem Haushaltsloch versteht man umgangssprachlich den Fall, dass die tatsächlichen
Gesamteinnahmen/-erträge im
Haushaltsjahr unerwarteterweise (deutlich) geringer ausfallen als die im
Haushaltsplan veranschlagten, erwarteten
Gesamteinnahmen/-erträge. Als Resultat ergibt sich ein
Fehlbetrag.
Ein Haushaltsloch kann sich beispielsweise in einer Gemeinde ergeben, wenn ein besonders großes, ortsansässiges Unternehmen wider Erwarten einen
Verlust ausweisen muss, was wiederum zu einem Einbruch in den
Gewerbesteuereinnahmen der betreffenden Gemeinde führt.
Das Auftreten eines Haushaltslochs erfordert das Ergreifen von
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen, um den Fehlbetrag abzubauen und um damit ein
Wirtschaften auf Kosten künftiger Generationen zu vermeiden.