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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hebesatzsatzung

Bei einer Hebesatzsatzung handelt es sich um einen speziellen Satzungstyp, der von einigen Städten/Gemeinden genutzt wird. Im Rahmen der Hebesatzsatzung legt die Stadt/Gemeinde die Höhe der Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A/B, Gewerbesteuer) fest. Alternativ zur Hebesatzsatzung bestimmen viele Städte/Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze für das betreffende Haushaltsjahr in der Haushaltssatzung.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
- Steueruhr Deutschlands


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger