Bei einer Hebesatzsatzung handelt es sich um einen speziellen Satzungstyp, der von
einigen Städten/Gemeinden genutzt wird. Im Rahmen der Hebesatzsatzung legt die Stadt/Gemeinde die Höhe der
Hebesätze der
Realsteuern
(Grundsteuer A/B,
Gewerbesteuer) fest.
Alternativ zur Hebesatzsatzung bestimmen viele Städte/Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze für das betreffende
Haushaltsjahr in der
Haushaltssatzung.