Das Nonaffektationsprinzip (auch: Gesamtdeckungsprinzip) ist ein
Haushaltsgrundsatz,
der in der Kameralistik besagt, dass alle Einnahmen
der Deckung aller Ausgaben dienen.
Nach dem Gesamtdeckungsprinzip ist also eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen
an spezielle zu leistende Ausgaben nicht gestattet.
Das Nonaffektationsprinzip gilt analog für die Doppik.
Entsprechend dienen in der Doppik alle Erträge
zur Deckung aller Aufwendungen sowie sämtliche
Einzahlungen zur Deckung der gesamten
Auszahlungen.
In der Praxis gibt es allerdings auch immer wieder Ausnahmen vom Nonaffektationsprinzip. Typische Beispiele sind Spenden und Schenkungen, die zweckgebunden vereinnahmt werden.