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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Politische Kontrollfunktion

Die politische Kontrollfunktion ist eine Budgetfunktion. Die politische Kontrollfunktion besagt im Kern, dass die Bürger/Wähler einer Gebietskörperschaft eine Möglichkeit haben müssen, ihre Volksvertretung (Bundestag, Landtag, Kreistag, Gemeinderat etc.) im Hinblick auf ihre haushalts- und finanzpolitischen Entscheidungen zu kontrollieren.

Die Volksvertretung einer Gebietskörperschaft hat im Rahmen ihres Budgetrechts die Hoheit über den Beschluss des Haushaltsplans und damit über die Erhebung von Abgaben sowie deren Verwendung. Sie hat folglich mit anderen Worten vom Volk das Recht übertragen bekommen, über die finanziellen Angelegenheiten der Gebietskörperschaft zu entscheiden. Aus diesem besonderen Recht erwächst im Gegenzug eine politische Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern. Den Bürgern sind für die Übertragung der Entscheidungsrechte an die Politik im Gegenzug Kontrollmöglichkeiten einzuräumen. Dies geschieht über die Veröffentlichung der einschlägigen Finanzdokumente (insb. Haushaltsplan). Die Öffentlichkeit soll hierdurch ein mit Finanzdaten gestütztes Bild von den Planungen der Politik für kommende Haushaltsperioden bekommen. Anhand des Haushalts muss feststellbar sein, ob die mit der Programmaufstellung betrauten im Interesse der Allgemeinheit handeln. Auch soll der Bürger durch den Haushalt die Möglichkeit erhalten, die Verschuldungs-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu beurteilen

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die politische Kontrollfunktion z.T. auch anders definiert wird. So wird z.B. unter der politischen Kontrollfunktion teilweise auch die Kontrolle der Verwaltung (hier: (politische) Verwaltungsführung plus untergeordneter Verwaltungsapparat) durch die Volksvertretung verstanden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu online verfügbaren mittelfristigen Finanzplänen von Bund und Ländern


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger