Der Sparberater (auch: beratender Sparkommissar) ist eine in Finanz- und
Haushaltsfragen sachkundige Person, die von der
Kommunalaufsicht eingesetzt werden kann, um eine Kommune bei der
Haushaltskonsolidierung beratend zu unterstützen. Die notwendigen Entscheidungen werden jedoch
weiterhin vom Rat/Kreistag getroffen. Sparberater wurden bislang v.a. in Kommunen eingesetzt, die sich
sehr großen finanziellen Problemen gegenüber gesehen haben.
Der Sparberater hat zum
Ziel, auf mittlere Frist (z.B. 3 Jahre) dazu beizutragen, dass die Kommune wieder einen
ausgeglichenen Haushalt
vorweisen kann. Die
Kosten für den Sparberater hat die betreffende Kommune selbst zu tragen.
Werden die Haushaltskonsolidierungsvorschläge des Sparberaters von der Kommune nicht umgesetzt,
so kann die Kommunalaufsicht als letztes Mittel einen sog. "Beauftragten", d.h. einen
Staatskommissar, einsetzen. Der Staatskommissar ist ein kommissarisches/vorrübergehendes Organ
der Kommune und nimmt alle oder einzelne Aufgaben auf deren Kosten wahr. Der Staatskommissar kann
folglich Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung beschließen, ohne dass Rat/Kreistag bzw. Bürgermeister/Landrat
konsultiert werden müssen.
Es handelt sich beim Sparberater damit noch nicht um einen unmittelbaren Eingriff in die
kommunale Selbstverwaltung. Bedingt durch die Drohkulisse der Einsetzung eines Staatskommissars kann
faktisch dennoch von einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung gesprochen werden.