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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerverteilung, horizontale

Die horizontale Steuerverteilung ist eine Form der Steuerverteilung, bei der Verteilung des Steueraufkommens unter Gebietskörperschaften derselben Ebene (z.B. Steuerverteilung unter den Bundesländern) erfolgt.

Im Grundsatz erfolgt die horizontale Steuerverteilung im Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach dem örtlichen Aufkommen. Im Falle der Lohnsteuer wird die horizontale Steuerverteilung nach dem Wohnsitzprinzip vorgenommen. Die horizontale Steuerverteilung bei der Körperschaftsteuer folgt demgegenüber dem Betriebsstättenprinzip. Im Kontext der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge erfolgt die horizontale Steuerverteilung auf Basis der Angaben der Kreditinstitute zum (Wohn-)Sitz. Die horizontale Steuerverteilung des Aufkommens der Umsatzsteuer (inkl. Einfuhrumsatzsteuer) wird in diesem Zusammenhang im Grundsatz nach der Einwohnerzahl und zu bis zu 25 Prozent nach Steuerkraftgesichtspunkten (sog. Umsatzsteuervorwegausgleich) vorgenommen.

Gegensatz: vertikale Steuerverteilung.

Siehe auch:
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger