Die horizontale Steuerverteilung ist eine Form der
Steuerverteilung, bei der Verteilung des
Steueraufkommens unter
Gebietskörperschaften derselben Ebene (z.B. Steuerverteilung unter den Bundesländern) erfolgt.
Im Grundsatz erfolgt die horizontale Steuerverteilung im Kontext der Bund-Länder-Finanzbeziehungen nach dem örtlichen Aufkommen.
Im Falle der Lohnsteuer wird die horizontale Steuerverteilung nach dem Wohnsitzprinzip vorgenommen. Die horizontale Steuerverteilung bei der
Körperschaftsteuer folgt demgegenüber dem Betriebsstättenprinzip. Im Kontext der
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge erfolgt die horizontale Steuerverteilung auf Basis der Angaben der Kreditinstitute zum (Wohn-)Sitz.
Die horizontale Steuerverteilung des Aufkommens der
Umsatzsteuer (inkl.
Einfuhrumsatzsteuer) wird in diesem Zusammenhang im Grundsatz nach der Einwohnerzahl und zu bis zu 25 Prozent
nach Steuerkraftgesichtspunkten (sog. Umsatzsteuervorwegausgleich) vorgenommen.