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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Steuerverteilung, vertikale

Bei der vertikalen Steuerverteilung handelt es sich um eine Form der Steuerverteilung. Die Verteilung des Steueraufkommens erfolgt hierbei entlang der verschiedenen Ebenen im Staatsgebilde (Bund, Länder, Kommunen).

Konkret wird im Kontext der Gemeinschaftsteuern folgende vertikale Steuerverteilung vorgenommen: Ebenfalls unter die vertikale Steuerverteilung fällt die Verteilung des Aufkommens der Gewerbesteuer. So ist ein Teil des Gewerbesteueraufkommens von den Gemeinden an Bund und Länder abzuführen (sog. Gewerbesteuerumlage). Man spricht daher im Kontext der Gewerbesteuer manchmal auch von einer sog. heimlichen Gemeinschaftsteuer.

Bei denjenigen Steuern, bei denen es sich nicht um Gemeinschaftsteuern handelt (d.h. bei den Bundessteuern, den Landessteuern sowie den Gemeindesteuern), steht das Aufkommen unmittelbar der jeweiligen Ebene zu. So fließt das Aufkommen der Bundessteuern dem Bund, das Aufkommen der Landessteuern den Ländern und das Aufkommen der Gemeindesteuern (mit Ausnahme der Gewerbesteuer; siehe oben) den Gemeinden (und Gemeindeverbänden) zu.

Gegensatz: horizontale Steuerverteilung.

Siehe auch:
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Steueruhr zu den Steuereinnahmen Deutschlands
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger