Bei der vertikalen Steuerverteilung handelt es sich um eine Form der
Steuerverteilung. Die Verteilung des
Steueraufkommens erfolgt hierbei entlang der verschiedenen Ebenen im Staatsgebilde (Bund, Länder, Kommunen).
Konkret wird im Kontext der
Gemeinschaftsteuern folgende vertikale Steuerverteilung vorgenommen:
Ebenfalls unter die vertikale Steuerverteilung fällt die Verteilung des Aufkommens der
Gewerbesteuer. So ist ein Teil des Gewerbesteueraufkommens von den Gemeinden an Bund und Länder abzuführen (sog.
Gewerbesteuerumlage). Man spricht daher im Kontext der Gewerbesteuer manchmal auch von einer sog.
heimlichen Gemeinschaftsteuer.
Bei denjenigen Steuern, bei denen es sich nicht um Gemeinschaftsteuern handelt (d.h. bei den
Bundessteuern, den
Landessteuern sowie den
Gemeindesteuern), steht das Aufkommen unmittelbar der jeweiligen
Ebene zu. So fließt das Aufkommen der Bundessteuern dem Bund, das Aufkommen der Landessteuern den Ländern und das Aufkommen der Gemeindesteuern
(mit Ausnahme der Gewerbesteuer; siehe oben) den Gemeinden (und
Gemeindeverbänden) zu.