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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Subsidiarität der Kreditaufnahme

Unter der Subsidiarität der Kreditaufnahme versteht man im Kontext der Kommunalfinanzen das aus den Grundsätzen der Finanzmittelbeschaffung hervorgehende Prinzip, dass eine Aufnahme von Krediten zu Finanzierungzwecken durch eine Kommune erst erfolgen darf, wenn alle übrigen Einnahme- bzw. Ertragsquellen (Zuwendungen, Gebühren, Beiträge, Steuern etc.) ausgeschöpft worden.

Der Grundsatz der Subsidiarität der Kreditaufnahme wird durch Zweckmäßigkeitserwägungen teilweise aufgelockert, wonach eine Kreditaufnahme denkbar ist, wenn eine andere Finanzierungsform zwar grundsätzlich möglich ist, aus Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten jedoch als unzweckmäßig zu kategorisieren ist.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger