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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Transfererträge

Unter Transfererträgen versteht man einen Oberbegriff für alle Erträge, denen kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Transfererträge zählen zu den ordentlichen Erträgen.

Beispiele für Transfererträge sind: Steuererträge, Erträge aus Zuweisungen.

Transfererträge werden in der Doppik im Ergebnishaushalt geplant. Realisierte Transfererträge werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger