Kontakt
|
Sitemap
|
Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
Lexikon
» Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de
»
Lexikon
»
V
» Vollständigkeitsprinzip
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Vollständigkeitsprinzip
Das Vollständigkeitsprinzip ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der im Kontext der
Kameralistik
besagt, dass im
Haushaltsplan
alle
zu erwartenden
Einnahmen
und
Ausgaben
zu veranschlagen sind.
In der
Doppik
sind im
Haushaltsplan
entsprechend
alle
zu erwartenden
Aufwendungen
und
Erträge
sowie
Ein-
und
Auszahlungen
zu veranschlagen.
Siehe auch:
-
Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
-
Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
-
Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger