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Wahrheitsgrundsatz
Der Wahrheitsgrundsatz ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der besagt, dass in der Haushaltsplanung alle voraussichtlich im
Haushaltsjahr
zu erwartenden
Einnahmen
und
Ausgaben
(
Kameralistik
) bzw.
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
und
Auszahlungen
(
Doppik
) sowie
Verpflichtungsermächtigungen
so genau und sorgfältig wie möglich zu bestimmen sind.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger