Der Begriff des Werteverzehrs bezeichnet zum einen allgemein einen Begriff, der synonym zum Begriff des
Ressourcenverbrauchs
ist. Der Werteverzehr bezeichnet demzufolge den in Geld bewerteten Arbeitseinsatz sowie Verbrauch
von Gütern und Dienstleistungen, welcher zur Erstellung von (höherwertigeren) Gütern
und Dienstleistungen genutzt wird. Im
Haushaltswesen und im
externen Rechnungswesen
wird der Werteverzehr als
Aufwand
buchungstechnisch erfasst. Im
internen Rechnungswesen (hier:
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR))
wird der Werteverzehr in Form von
Kosten abgebildet.
Zum anderen versteht man z.T. unter dem Begriff des Werteverzehrs im Speziellen die in Geld bewertete planmäßige
oder außerplanmäßige Wertminderung von
Wirtschaftsgütern
im Rahmen des Prozesses der Leistungserstellung. Werteverzehr kann z.B.
durch Gebrauch oder Verbrauch des Wirtschaftsgutes, durch dessen Zerstörung oder durch
die technische Entwicklung verursacht werden. Der Werteverzehr wird als
Abschreibung
erfasst. Die Abschreibungen stellen einen Teil der Aufwendungen (Haushaltswesen
und externes Rechnungswesen) bzw. Kosten (internes Rechnungswesen) dar.