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Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Länder- und Zeitvergleich
Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Länder- und Zeitvergleich
4. Mai 2016 |
Autor: Andreas Burth
Die
Umsatzsteuer ist in Deutschland eine
Gemeinschaftsteuer. Ihr Aufkommen steht Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu.
Der Gemeindeanteil liegt bei 2,2 Prozent des Umsatzsteueraufkommens. Der
Umsatzsteueranteil ist nach der
Gewerbesteuer, dem
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der
Grundsteuer B die viertwichtigste Steuereinnahmequelle der Gemeinden. Eingeführt wurde
der gemeindliche Umsatzsteueranteil als Ersatz für die Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Gewerbekapitalsteuer zum 1.1.1998.
Eine Besonderheit des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist, dass die Gemeinden die Einnahmen nicht direkt steuern können.
Im Gegensatz zu den
Realsteuern (Grundsteuer A/B und Gewerbesteuer) haben die Gemeinden kein
Hebesatzrecht. Gleichwohl hat die
Umsatzsteuer den Vorteil, dass sie sich in der Vergangenheit als vergleichsweise krisenresistent erwiesen hat.
Überblick:
- Pro-Kopf-Einnahmen im Ländervergleich
- Prozentanteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen im Ländervergleich
- Entwicklung der Einnahmen im Zeitvergleich
- Weitere Informationen
Pro-Kopf-Einnahmen im Ländervergleich
Die höchsten Einnahmen aus dem Umsatzsteueranteil verzeichnen im Jahr 2015 die Kommunen in Hessen (68 Euro je Einwohner),
Nordrhein-Westfalen (64 Euro je Einwohner) und Baden-Württemberg (61 Euro je Einwohner). Die bayerischen Gemeinden folgen
mit 60 Euro je Einwohner auf Rang 4. An der Spitze des Rankings finden sich insofern v.a. die wirtschaftsstarken Flächenländer.
Die geringsten Volumina sind in Brandenburg (40 Euro je Einwohner), Mecklenburg-Vorpommern (41 Euro je Einwohner) und
Schleswig-Holstein (43 Euro je Einwohner) festzustellen. In ihrer Summe liegen die Kommunen der 13 Flächenländer im Jahr 2015 bei 57
Euro je Einwohner. Dies entspricht 4,29 Mrd. Euro.
Prozentanteil an den gesamten Netto-Steuereinnahmen im Ländervergleich
Wie bereits zuvor erwähnt handelt es sich bei dem Umsatzsteueranteil nicht um die wichtigste Steuereinnahmeart der Gemeinden.
Die Gesamtheit der Kommunen der Flächenländer vereinnahmt 5,04 Prozent ihrer gesamten Steuereinnahmen aus dem Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer. Die Spannweite reicht von 4,33 Prozent in Schleswig-Holstein bis 6,99 Prozent in Sachsen.
Entwicklung des Einnahmen im Zeitvergleich
Im Zeitablauf sind die Einnahmen der Gemeinden aus dem Umsatzsteueranteil tendenziell gestiegen. Auch in Krisenjahren (z.B.
2009) ist das Volumen nicht wesentlich zurückgegangen. Von 2014 auf 2015 ist ein deutlicher Anstieg um 16,8 Prozent
festzustellen. Im gesamten Betrachtungszeitraum (d.h. 2001 bis 2015) liegt die Zunahme bei 60,4 Prozent.
Weitere Informationen
Weiterführende Analysen zu den Steuereinnahmen der Kommunen in Deutschland sind auf HaushaltsSteuerung.de beispielsweise
unter folgenden Links abrufbar.
» Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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