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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Hebesatzrecht (Realsteuern)

Unter dem Hebesatzrecht versteht man das Recht einer Stadt/Gemeinde (kreisfreie Stadt, kreisangehörige Stadt/Gemeinde, Stadtstaat) die Höhe der Hebesätze der Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B) festzusetzen. Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung.

In der Festlegung der Höhe des Hebesatzes ist die Stadt/Gemeinde hierbei grundsätzlich frei. Im Falle der Gewerbesteuer ist indes rechtlich vorgeschrieben, dass der Hebesatz bei mindestens 200 Prozent zu liegen hat. Bei den Grundsteuern A und B gibt es eine solche unmittelbar rechtlich normierte Mindesthöhe nicht. Gleichwohl gibt es indirekte Untergrenzen für die Hebesatzhöhe. So ergibt sich z.B. indirekt aus der haushaltsrechtlichen Pflicht zum Haushaltsausgleich, dass die Hebesätze der Realsteuern eine bestimmte, stadt-/gemeindeindividuelle Mindesthöhe erreichen müssen, um die aus der kommunalen Leistungserstellung resultierenden Ausgabe-/Aufwandsnotwendigkeiten bestreiten zu können. Zuweilen finden sich darüber hinaus in Erlassen von Landesressorts gewisse Vorgaben zu Mindesthebesätzen für defizitäre Kommunen.

Gesetzlich fixierte Obergrenzen für die Realsteuerhebesätze gibt es nicht. Gleichwohl besteht für die Hebesatzfestsetzung das Willkürverbot. Ferner dürfen die Hebesätze nicht so hoch sein, dass sie eine sog. "erdrosselnde" finanzielle Belastung für den Steuerzahler darstellen (d.h. unverhältnismäßig hohe Hebesätze). Bis dato gibt es allerdings kein Urteil, dass eine derartige erdrosselnde Wirkung festgestellt hätte. So ist im Falle der Grundsteuer B z.B. vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bei einer Hebesatzhöhe von 825 Prozent noch keine solche erdrosselnde Wirkung festgestellt worden.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Blog-Einträge zum Thema:
- Hebesatzrecht findet Grenze im Haushaltsausgleich (Blog-Eintrag vom 25.11.2013)



Weitere Informationen:
» Artikel 106 Grundgesetz
» Gewerbesteuergesetz
» Grundsteuergesetz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger