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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwandsdeckungsgrad, ordentlicher

Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist eine doppische Finanzkennzahl. Sie errechnet sich, indem die ordentlichen Erträge durch die ordentlichen Aufwendungen geteilt werden und mit 100 multipliziert werden. Die Kennzahl des ordentlichen Aufwandsdeckungsgrades bildet damit analog zum ordentlichen Jahresergebnis (das mit denselben Größen arbeitet) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit ab.

Liegt die Kennzahl in einem Mehrjahreszeithorizont bei 100 (oder leicht höher), so wurde eine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben. Ist der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad kleiner 100, so kann nicht von generationengerechter Haushaltspolitik gesprochen werden. Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist damit eine Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum