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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Aufwandsdeckungsgrad, ordentlicher
Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist eine
doppische
Finanzkennzahl. Sie errechnet sich, indem die
ordentlichen Erträge durch die
ordentlichen Aufwendungen geteilt werden und mit 100 multipliziert werden. Die Kennzahl
des ordentlichen Aufwandsdeckungsgrades bildet damit analog zum
ordentlichen Jahresergebnis (das mit denselben Größen arbeitet) das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit ab.
Liegt die Kennzahl in einem Mehrjahreszeithorizont bei 100 (oder leicht höher), so wurde eine generationengerechte
Haushaltspolitik betrieben. Ist der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad kleiner 100, so kann
nicht von generationengerechter Haushaltspolitik gesprochen werden. Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist
damit eine Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik.
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