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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aufwandsdeckungsgrad, ordentlicher

Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist eine doppische Finanzkennzahl. Sie errechnet sich, indem die ordentlichen Erträge durch die ordentlichen Aufwendungen geteilt werden und mit 100 multipliziert werden. Die Kennzahl des ordentlichen Aufwandsdeckungsgrades bildet damit analog zum ordentlichen Ergebnis (das mit denselben Größen arbeitet) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit ab.

Formel: ordentlicher Aufwandsdeckungsgrad

Liegt die Kennzahl in einem Mehrjahreszeithorizont bei 100 (oder leicht höher), so wurde eine generationengerechte Haushaltspolitik betrieben. Ist der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad kleiner 100, so kann nicht von generationengerechter Haushaltspolitik gesprochen werden - es wurde vielmehr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet. Der ordentliche Aufwandsdeckungsgrad ist damit eine Kenngröße zur Beurteilung der Generationengerechtigkeit der Haushaltspolitik.

Siehe auch:
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger