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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einmaleffekte

Als Einmaleffekt bezeichnet man einen Vorgang oder Vorfall, der eine positive oder negative Auswirkung auf den Haushalt hat, wobei die Auswirkung keinen dauerhaften, sondern lediglich einmaligen Charakter hat.

Beispiel:
Die Stadt Musterhausen verkauft für 1.000.000 Euro ein Grundstück an ein Unternehmen. Bei den erzielten Verkaufserlösen handelt es sich folglich um einen Einmaleffekt, da der Verkaufserlös nur einmalig zufließt. Hätte sich die Stadt alternativ entschieden das Grundstück zu verpachten, so hätte sie regelmäßige Einnahmen erzielt, d.h. es hätte sich in diesem Fall nicht um einen Einmaleffekt gehandelt.
Im Falle doppischer Haushaltsführung ist bedeutsam, dass Vermögensveräußerungen nur dann für die Ergebnisebene (Erträge und Aufwendungen) relevant werden, sofern es sich um eine Veräußerung über/unter Buchwert handelt. Bei einer Veräußerung zu Buchwert handelt es sich bei dem Vorgang lediglich um einen Aktivtausch, der keine unmittelbare Relevanz für das Ergebnis entfaltet.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger