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Einmaleffekte
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Einmaleffekte
Als Einmaleffekt bezeichnet man einen Vorgang oder Vorfall, der eine positive oder negative Auswirkung auf den
Haushalt hat,
wobei die Auswirkung keinen dauerhaften, sondern lediglich einmaligen Charakter hat.
Beispiel:
Die Stadt Musterhausen verkauft für 1.000.000 Euro ein Grundstück an ein Unternehmen. Bei den erzielten Verkaufserlösen
handelt es sich folglich um einen Einmaleffekt, da der Verkaufserlös nur einmalig zufließt. Hätte sich die Stadt alternativ
entschieden das Grundstück zu verpachten, so hätte sie regelmäßige
Einnahmen erzielt, d.h. es hätte sich in diesem Fall nicht um einen Einmaleffekt gehandelt.
Im Falle
doppischer Haushaltsführung ist bedeutsam, dass
Vermögensveräußerungen nur dann für die
Ergebnisebene
(Erträge und
Aufwendungen) relevant werden, sofern es sich um eine Veräußerung über/unter
Buchwert handelt. Bei einer Veräußerung zu Buchwert handelt es sich bei dem Vorgang lediglich um einen
Aktivtausch, der keine unmittelbare Relevanz für das Ergebnis entfaltet.
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