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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ergebnisrücklage
Die Ergebnisrücklagen (auch kurz: Rücklagen) sind in der Doppik
ein Teil des Eigenkapitals und werden
entsprechend auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Der Ergebnisrücklage werden die Überschüsse aus der
Ergebnisrechnung
zugeführt.
In einigen Ländern wir hierbei im kommunalen
Haushaltsrecht zwischen
"Rücklagen aus dem ordentlichen Ergebnis" und
"Rücklagen aus dem außerordentlichen Ergebnis" unterschieden.
Die Ergebnisrücklagen dienen im Falle eines
Fehlbetrags
zum Ausgleich des selbigen, wobei es hier im kommunalen Haushaltsrechts zwischen den einzelnen
Ländern unterschiedliche rechtliche Vorgaben (auch im Rahmen von Stufenkonzepten) gibt.
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