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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertragshoheit

Die Ertragshoheit (auch: Aufkommenshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer hat diejenige Gebietskörperschaft, welcher das Aufkommen aus der jeweiligen Steuer (Steueraufkommen) zufließt.

Die Ertragshoheit liegt im Falle der Bundessteuern beim Bund, im Falle der Landessteuern bei den Bundesländern und im Falle der Gemeindesteuern bei den Gemeinden. Eine Ausnahme ist die Gewerbesteuer, bei der Bund und Länder in Form der Gewerbesteuerumlage am Aufkommen beteiligt sind. Das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern steht Bund und Länder gemeinsam zu. Die Gemeinden werden am Länderanteil beteiligt.

Siehe auch:
- Steueruhr Deutschlands
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger