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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ertragshoheit
Die Ertragshoheit (auch: Aufkommenshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von
Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer hat diejenige
Gebietskörperschaft, der das Steueraufkommen zufließt.
Beispiel: Die Ertragshoheit bei der
Grundsteuer A/B liegt bei den Gemeinden.
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