Die Ertragshoheit (auch: Aufkommenshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von
Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer hat diejenige
Gebietskörperschaft,
welcher das Aufkommen aus der jeweiligen Steuer
(Steueraufkommen) zufließt.
Die Ertragshoheit liegt im Falle der
Bundessteuern beim Bund, im Falle der
Landessteuern bei den Bundesländern und im Falle der
Gemeindesteuern bei den Gemeinden. Eine Ausnahme ist die
Gewerbesteuer, bei der Bund und Länder in Form der
Gewerbesteuerumlage am Aufkommen beteiligt sind. Das Aufkommen der
Gemeinschaftsteuern steht Bund und Länder
gemeinsam zu. Die Gemeinden werden am Länderanteil beteiligt.