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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Fälligkeitsprinzip
Das Fälligkeitsprinzip (auch: Kassenwirksamkeitsprinzip) ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der in der
Kameralistik
besagt, dass
Einnahmen
und
Ausgaben
nur dann im
Haushaltsplan
ausgewiesen werden dürfen, wenn sie im
Haushaltsjahr
voraussichtlich zahlungswirksam werden.
Das gleiche gilt in der
Doppik
analog für die im
Finanzhaushalt
des
doppischen Haushaltsplans
ausgewiesenen
Ein-
und
Auszahlungen
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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