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Fälligkeitsprinzip
Das Fälligkeitsprinzip (auch: Kassenwirksamkeitsprinzip) ist ein
Haushaltsgrundsatz
, der in der
Kameralistik
besagt, dass
Einnahmen
und
Ausgaben
nur dann im
Haushaltsplan
ausgewiesen werden dürfen, wenn sie im
Haushaltsjahr
voraussichtlich zahlungswirksam werden.
Das gleiche gilt in der
Doppik
analog für die im
Finanzhaushalt
des
doppischen Haushaltsplans
ausgewiesenen
Ein-
und
Auszahlungen
.
Siehe auch:
-
Linkliste zu den Haushaltsplänen des Bundes (inkl. Haushaltsrechnungen)
-
Linkliste zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer (inkl. Haushaltsrechnungen)
-
Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger