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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fälligkeitsprinzip

Das Fälligkeitsprinzip (auch: Kassenwirksamkeitsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass Einnahmen und Ausgaben nur dann im Haushaltsplan ausgewiesen werden dürfen, wenn sie im Haushaltsjahr voraussichtlich zahlungswirksam werden.

Das gleiche gilt in der Doppik analog für die im Finanzhaushalt des doppischen Haushaltsplans ausgewiesenen Ein- und Auszahlungen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum