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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Kommunale Selbstverwaltungsgarantie

Das Grundgesetz räumt in Artikel 28 den Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ein und auch in den Landesverfassungen finden sich i.d.R. ähnlich lautende Maßgaben.

Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfasst auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung, wobei zu diesen Grundlagen eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle gehört. Bis dato handelt es sich bei der im Grundgesetz genannten Steuer in der Praxis um die Gewerbesteuer. Das heißt allerdings nicht, dass die Gewerbesteuer nicht durch eine andere Steuer ersetzt werden könnte, die ebenfalls den Anforderungen des Grundgesetzes genügt.

In Bezug auf die Kommunalfinanzen impliziert die Selbstverwaltungsgarantie nach gängiger Rechtsauffassung ebenfalls, dass den Kommunen in gewissem Umfang neben den Pflichtaufgaben die Tätigung freiwilliger Aufgaben möglich sein muss. Hieran anknüpfend entzünden sich regelmäßig Diskussionen um eine adäquate kommunale Finanzausstattung. Die Möglichkeiten zur Ausstattung der Kommunen mit finanziellen Mitteln durch übergeordnete Gebietskörperschaften hängt auch von deren finanzieller Leistungsfähigkeit ab.

Blog-Einträge zum Thema:
- Kommunale Selbstverwaltung vor dem Aus? (Blog-Eintrag vom 10.2.2011)


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger