Als Neuverschuldungsverbot bezeichnet man eine Form des
Verschuldungsverbots, bei der von der betreffenden
Gebietskörperschaft nur dann
Schulden aufgenommen werden dürfen, sofern hierdurch nicht der
Schuldenstand steigt. So erlaubt ein Neuverschuldungsverbot beispielsweise die Aufnahme neuer
Kredite zur
Tilgung bestehender Kredite.
Neuverschuldungsverbote können entweder in freiwilliger Selbstbeschränkung etabliert (z.B. Gemeinderat verabschiedet
freiwillig entsprechende Satzung) oder extern vorgegeben werden (z.B. Bundesland schreibt Kommunen per Gesetz
entsprechendes Neuverschuldungsverbot vor).