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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Staatseinnahmen
Als Staatseinnahmen bezeichnet man alle Einnahmen
der öffentlichen Hand. Zu den Staatseinnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a.
auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen
Steuern, Beiträge,
Gebühren und Zuflüsse aus der Aufnahme von
Schulden.
Gegensatz: Staatsausgaben.

Weitere Informationen:
» Staatseinnahmen (Statistisches Bundesamt)
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