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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Staatseinnahmen

Als Staatseinnahmen bezeichnet man alle Einnahmen der öffentlichen Hand. Zu den Staatseinnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a. auch die Einnahmen der Sozialversicherungen. Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen Steuern, Beiträge, Gebühren und Zuflüsse aus der Aufnahme von Schulden.

Gegensatz: Staatsausgaben.



Weitere Informationen:
» Staatseinnahmen (Statistisches Bundesamt)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum