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Hamburg legt ersten doppischen Haushalt eines Bundeslandes vor
Hamburg legt ersten doppischen Haushalt eines Bundeslandes vor
14. Oktober 2014 |
Autor: Andreas Burth
Auf kommunaler Ebene sind in den letzten Jahren bereits mehrere tausend
doppische Haushaltspläne aufgestellt worden. Auf Ebene von
Bund und Ländern gab es bis vor kurzem keinen einzigen, nach
doppischen Grundsätzen aufgestellten Haushaltsplan. So stellen
der Bund und die meisten Länder aktuell nicht auf die Doppik um. Eine der Ausnahmen in der Gruppe der 16 Länder ist die
Freie und Hansestadt Hamburg.
Der Stadtstaat Hamburg hat als erstes deutsches Bundesland den Weg Richtung Doppik eingeschlagen und zum Stichtag 1. Januar 2006
als erstes Bundesland eine
Eröffnungsbilanz aufgestellt. Der erste
doppische Jahresabschluss wurde für das Rechnungsjahr 2006
erstellt. Zum Rechnungsjahr 2007 folgte der erste
Konzernabschluss.
» Geschäftsbericht zur Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 2006
Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg
» Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2006
Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg
» Geschäftsbericht zum Konzernabschluss 2007
Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg
Die Hamburger Haushaltsplanung erfolgte bis vor kurzem indes noch kameral, d.h. zahlungsorientiert auf der Grundlage von Einnahmen und
Ausgaben. Mit dem Entwurf zum Doppelhaushalt 2015/16 hat Hamburg nun zum ersten Mal und als erstes deutsches Bundesland einen komplett doppischen,
ressourcenverbrauchsorientierten Haushaltsplan
vorgelegt. Hamburg nimmt damit auf Landesebene weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Umstellung auf ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ein.
Im ordentlichen Ergebnis
(als Summe aus dem Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit und dem Finanzergebnis)
weist der Haushaltsentwurf für 2015 ein Defizit von -1.379,7 Mio. Euro und für 2016 ein Defizit von -1.290,3 Mio. Euro
aus (siehe: Finanzbericht 2015/2016, S. 25-26). Die Haushaltspolitik der Freien und Hansestadt Hamburg ist damit
in den Jahren 2015 und 2016 formell nicht als
generationengerecht einzustufen. Auch im weiteren mittelfristigen
Ergebnisplanungszeitraum ist im Gesamtergebnisplan kein ordentlicher Ergebnisausgleich vorgesehen (2017: -1.254,8 Mio. Euro
| 2018: -1.143,6 Mio. Euro). Um dem ethischen Leitbild der Generationengerechtigkeit im haushaltspolitischen Sinne nachzukommen,
ist per Definition ein regelmäßiger Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erforderlich.
» Entwurf des Doppelhaushalts 2015/2016
Hrsg.: Finanzbehörde Hamburg
In der Reihenfolge des Umstiegs von der Kameralistik auf die Doppik unterscheidet sich das Vorgehen Hamburgs vom
üblicherweise in den Kommunen der Flächenländer anzutreffenden Vorgehen. So wird auf kommunaler Ebene i.d.R. zuerst ein doppischer Haushaltsplan,
dann die erste Eröffnungsbilanz, dann der erste Jahresabschluss und zuletzt der erste Gesamt-/Konzernabschluss
aufgestellt (beispielhaft in Form eine Skizze: siehe Abbildung). Ein Vorteil des Vorgehens der Kommunen ist u.a., dass früher mit einer doppischen
Haushaltsplanung begonnen wird. Problematisch daran, zuerst den ersten doppischen Haushaltsplan und danach die erste
Eröffnungsbilanz vorzulegen, ist demgegenüber, dass z.B. die Planung der Höhe der Abschreibungen ohne vorliegende
Eröffnungsbilanz schwierig ist.
Haushaltspläne deutscher Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Kommunen) können Sie unter nachfolgenden
Links abrufen:
» Linksammlung zu Bundeshaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu Landeshaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
» Linksammlung zu (doppischen) Kommunalhaushalten
Hrsg.: HaushaltsSteuerung.de
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