Als Abbaupfad (auch: Defizitabbaupfad) bezeichnet man die Beschreibung des Weges (inkl. der zu ergreifenden Maßnahmen), den eine
Gebietskörperschaft zu beschreiten beabsichtigt, um ihr (strukturelles)
Haushaltsdefizit im Laufe der nachfolgenden
Haushaltsjahre wieder auszugleichen.
Sofern eine Kommune verpflichtet ist, ein
Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, hat sie den geplanten Abbaupfad in selbigem darzustellen.
Ziel ist die Wiedererreichung des
Haushaltsausgleiches und die Abkehr von der bestehenden jährlichen
Eigenkapitalvernichtung.