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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Abschreibung, bilanzielle

Die bilanzielle Abschreibung erfasst den Werteverzehr von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens. Die bilanzielle Abschreibung erfolgt planmäßig auf Basis der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, welche ihrerseits über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden. Mögliche Abschreibungsmethoden sind die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung oder die Leistungsabschreibung.

Bilanzielle Abschreibungen haben Aufwandscharakter (in Abgrenzung zum Kostencharakter von kalkulatorischen Abschreibungen). Die geplanten bilanziellen Abschreibungen sind im Ergebnishaushalt zu veranschlagen. Die in der Rechnungsperiode tatsächlich realisierten bilanziellen Abschreibungen werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

Gegensatz: kalkulatorische Abschreibung.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger