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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Aktivierte Eigenleistung

Als aktivierte Eigenleistung versteht man den Wert selbst erstellter Vermögensgegenstände, die nicht verkauft, sondern selbst genutzt und daher auch in der Bilanz aktiviert werden.

Eine aktivierte Eigenleistung wird in der Bilanz auf der Aktivseite als Vermögensgegenstand (in Höhe der Herstellungskosten) erfasst. In der Ergebnisrechnung (öffentliche Verwaltung) bzw. Gewinn- und Verlustrechnung (Unternehmen) wird die aktivierte Eigenleistung als Ertrag verbucht.

Beispiel: Ein Autohersteller verkauft ein von ihm produziertes Auto nicht, sondern überführt es in den eigenen Fuhrpark (z.B. als Dienstwagen für einen Vertriebsmitarbeiter).

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger