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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Brutto-Kreditermächtigung
Die Brutto-
Kreditermächtigung
ist der Gesamtbetrag der
Kredite
, den die Verwaltung einer
Gebietskörperschaft
in einem
Haushaltsjahr
ermächtigt ist aufzunehmen, um
Ausgaben
für
Investitionen
(oder
Investitionsförderungsmaßnahmen
) zu tätigen oder bestehende Kredite zu
tilgen
(im Sinne einer
Umschuldung
).
Gegensatz:
Netto-Kreditermächtigung
.
Siehe auch:
-
Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
-
Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
-
Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
-
Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
-
Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
-
Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
-
Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
-
Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten
-
Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
-
Links zu Bundeshaushalten
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Links zu Landeshaushalten
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Links zu doppischen Kommunalhaushalten
© Andreas Burth, Marc Gnädinger